Freistellungsbescheid für 2020 bis 2022 vom 06.11.2024

Der Verein „Wohnen mit Kindern“ e.V. mit Sitz in Düsseldorf-Gerresheim ist von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient.
Der vom Finanzamt Düsseldorf ausgestellte Freistellungsbescheid wird immer für drei Jahre rückwirkend erstellt; so haben wir am 06.11.2024 den Bescheid für die Freistellung für 2020 – 2022 erhalten.
Wir sind damit berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EstDV) auszustellen. Mitglieder unseres Vereins sowie Spender*innen können diese bei ihrer Steuererklärung vorlegen.

Düsseldorf, 12.11.2024
Martine Richli, Vorsitzende „Wohnen mit Kindern“ e. V.